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Finanz- und Versicherungs-News

Rotstift der Regierung gefährdet ganzheitliche Gesundheitsversorgung

Rotstift der Regierung gefährdet ganzheitliche GesundheitsversorgungUm die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wieder auf finanziell stabilere Beine zu stellen, streicht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch den Leistungskatalog weiter zusammen. Kürzlich wurde der Plan bekannt, dass homöopathische Behandlungen künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden dürften. Der Minister sehe darin keinen belegbaren Nutzen. Das wird viele Menschen, die alternative Heilmethoden in ihrer Gesundheitsversorgung ber...mehr ]

Ausfalldeckung – wichtiger Baustein in jeder Privathaftpflicht

Ausfalldeckung – wichtiger Baustein in jeder PrivathaftpflichtFür viele Menschen gehört die private Haft­pflichtversicherung fest zum Absicherungskonzept der ganzen Familie. Gut so, denn gegen einen geringen Jahresbeitrag – in der Regel deutlich unter 100 Euro – lassen sich kleine und große Missgeschicke gegenüber Dritten in Millionenhöhe absichern. Hinzu kommen, je nach Tarif, Leistungen zum Beispiel bei Schlüsselverlust (Beruf & Privat), ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Schäden durch Internetnu...mehr ]

Einkommenssicherheit bis zur Rente?!

Einkommenssicherheit bis zur Rente?!Der Neuwagen wird, ohne groß darüber nachzudenken, ganz selbstverständlich in Watte gepackt – Vollkasko, mindestens zwei Jahre. Auch das neue Smartphone bekommt meist direkt beim Kauf einen Bumper, Panzerfolie oder eine Neuwertversicherung. Diese Schutzmaßnahmen sind richtig, denn es handelt sich jeweils um wertvolle und wichtige Dinge im Leben. Doch ein weniger greifbarer Wert wird häufig nicht abgesichert. Dabei ist er im Schadenfall nich...mehr ]

Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!

Wechsel in die PKV? Wird immer sinnvoller!Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Kranken­ver­si­che­rung ist zum 1.1.2024 erneut gestiegen. Konkret auf 5.175 Euro Bruttomonats- bzw. 62.100 Euro Bruttojahreseinkommen. Vorher lagen die Werte bei 4.987,50 bzw. 59.850 Euro. Daraus ergibt sich ab 2024 ein monatlicher Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) von: 1.019,48 Euro für Versicherte mit Kindern1.050,53 Euro für Versicherte ohne KinderHinzu kommt ein durchschnittli...mehr ]

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Grundfähigkeitsversicherung als Ersatz für BU?

Ist eine echte Berufs­unfähig­keitsversicherung zu teuer oder wird sie vom Versicherer wegen Vorerkrankungen abgelehnt, gibt es Alternativen. Ein relativ neues Instrument zur privaten Absicherung von Gesundheitsschäden ist die Grundfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keits- oder Unfall­ver­si­che­rung sind ihre Leistungen nicht an das Unvermögen zur Ausübung eines bestimmten Berufs oder an Unfallereignisse als Krankheitsursache gebunden, sondern werden immer dann erbracht, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzungen nicht mehr über bestimmte körperliche Grundfähigkeiten verfügt. Diese Grundfähigkeiten werden in der Regel in zwei Stufen eingeteilt: Zur Stufe A zählen das Sehen, Sprechen und Hören, der Gebrauch der Hände und die Gehfähigkeit. Der Stufe B werden z.B. das Treppensteigen, Knien und Bücken, Heben und Tragen sowie das Autofahren zugeordnet. Der Versicherte hat einen Leistungsanspruch, sobald er nach ärztlicher Einschätzung mindestens zwölf Monate lang nicht in der Lage war oder nicht in der Lage sein wird, eine der Grundfähigkeiten der Stufe A oder drei Grundfähigkeiten der Stufe B auszuüben. Gezahlt wird auch, wenn der Versicherte von der gesetzlichen Pflege­ver­si­che­rung in Pflegestufe II oder III eingestuft wird. Im Versicherungsfall leistet der Grundfähigkeitsschutz eine monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter oder bis zum Tod. Wie die Unfall­ver­si­che­rung ist die Grundfähigkeitsversicherung allerdings kein vollwertiger Ersatz für einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz: In der Praxis häufige Ursachen für Berufs­unfähig­keit wie z.B. psychische Erkrankungen oder Gelenkverschleiß sind nicht abgesichert.